Carsten schrieb am 16.01.2024 - 13:38 Uhr
Hallo Lothar, wir waren ja mit 3-jähriger Dienstzeit, Soldaten auf Zeit (SaZ), bzw. Unteroffiziere auf Zeit (UaZ), daher:
Ausgang:
nach der Grundausbildung, immer nach Wachedienst und an Tagen mit Ausbildung im Unterkunftsobjekt, auch bis nach Mitternacht. Zu meiner zeit Ausgang immer in Uniform (Ausgangsuniform Sommer oder Winter, je nach dem welche Uniformteile befohlen wurden)
Urlaub:
geregelter jährlicher Jahresurlaub für militärangehörige (auch NVA) wie in der DDR üblich 21 Tage plus Zusatzurlaub für Wachdienste, wenn man Familie hatte, und als Belobigungen. Man musste zwei Wochen zusammenhängend nahmen, i.dR. kompanieweise, außer wenn man verheiratet war, dann auch außerhalb dieser Zeitspanne. Dann noch zur Anrechnung jeweils 1 Tag auf VKU, (verlängerter Kurzurlaub) übers Wochenende Freitag nach Dienst bis Montag zum Dienstbeginn.
Hmm, ist gar nicht so einfach, sich an solche einfachen Dinge zu erinnern, die 40 Jahre her sind.
Gruß
Carsten